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Widerrufsrecht von Verbrauchern

Mit der Verbraucherrechte-Richtlinie wurden die geltenden Regeln für den Online-Handel weitgehend reformiert. Eines der primären Ziele der Richtlinie ist die Schaffung eines unionsweit einheitlichen Widerrufsrechts mit einheitlichen Widerrufsregelungen, Fristen und Bedingungen, um so einen verlässlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

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Beim Fernabsatzvertrag wird dem Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Widerruf des Vertrages eingeräumt. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (weiter Begriff), die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefaxe, E-Mails, Internet) abgeschlossen werden.

Wichtig ist, dass der Verbraucher über das Bestehen oder Nichtbestehen sowie über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufs und über das Muster-Widerrufsformular auf der Website informiert wird. Zudem ist der Unternehmer verpflichtet, vor Abgabe der Bestellung dem Verbraucher ein sogenanntes Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss er diese Informationen dem Verbraucher zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss zur Verfügung stellen - spätestens bei Lieferung der Ware beziehungsweise bevor mit der Dienstleistung begonnen wird (§ 312f Absatz 2 BGB). Dies kann zum Beispiel per E-Mail in der Bestellbestätigung erfolgen oder in Papierform bei der Warenlieferung.

Achtung: Neue Widerrufsbelehrung ab 28. Mai 2022

Zum 28.05.2022 änderten sich die Anforderungen, die an die Widerrufsbelehrung zu stellen sind, welche Verbrauchern durch die Betreiber von Online-Shops zur Verfügung gestellt werden muss.

Bis dahin mussten Unternehmen dazu gegenüber Verbrauchern Angaben zu Identität, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zu ihrer Fax-Nummer machen. Die Fax-Nummer ist seit dem 28.05.2022 in der Widerrufsbelehrung als auch Widerrufsformular entfallen.

Der geänderte Teil der neuen Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 lautet wie folgt:

“...Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Name, Anschrift, E-Mail-Adresse] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. ...”

Das neue Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 sieht wie folgt aus:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:


– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

Wird der Verbraucher auch nach dem Stichtag noch nach den bis jetzt geltenden Regelungen informiert, kann dies zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage führen (§ 356 Abs. 3 BGB). Es ist also wichtig, die im Online-Shop verfügbare Widerrufsbelehrung sowie das entsprechende Formular rechtzeitig zu aktualisieren.

Artikelnr: 236048